# Recht & Mitbestimmung – Personaloptimierer

> DSGVO, Betriebsrat, AI Act: was bei HR-Software zu beachten ist.

- [Arbeitszeiterfassung Pflicht: Was 2026 gilt und was kommt](https://personaloptimierer.de/recht-und-mitbestimmung/arbeitszeiterfassung-pflicht/): Ja, Arbeitgeber in Deutschland müssen die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten erfassen. Das folgt aus dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022 (1 ABR 22/21) und gilt für alle Betriebsgrößen. Eine bestimmte Form ist bisher nicht vorgeschrieben. Stand Oktober 2026 liegt ein Arbeitsentwurf des BMAS vor, der die elektronische Erfassung am selben Tag zur Regel machen würde, beschlossen ist er nicht.
- [Mitbestimmung Betriebsrat bei Software: § 87 BetrVG](https://personaloptimierer.de/recht-und-mitbestimmung/betriebsrat-mitbestimmung-software/): Der Betriebsrat bestimmt bei fast jeder Software mit, weil sie objektiv geeignet ist, Verhalten oder Leistung der Beschäftigten zu überwachen (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG). Auf die Absicht des Arbeitgebers kommt es nicht an. Ohne Einigung darf das System nicht eingeführt werden, notfalls entscheidet die Einigungsstelle. Eine IT-Rahmenvereinbarung spart bei jedem neuen Werkzeug Zeit.
- [Bewerberdaten und DSGVO: Rechtsgrundlage, Löschfrist, Pool](https://personaloptimierer.de/recht-und-mitbestimmung/bewerberdaten-dsgvo/): Bewerberdaten darfst du verarbeiten, soweit sie für die Entscheidung über die Einstellung nötig sind. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, weil § 26 Abs. 1 BDSG nach einem EuGH-Urteil von 2023 als unsicher gilt. Abgelehnte Bewerbungen löschst du in der Regel spätestens sechs Monate nach der Absage. Längere Speicherung im Talent-Pool braucht eine Einwilligung.
- [AI Act im HR: Hochrisiko, Fristen, Pflichten für Arbeitgeber](https://personaloptimierer.de/recht-und-mitbestimmung/ai-act-hr/): Der AI Act stuft KI für Personalauswahl, Beförderung, Kündigung, Aufgabenverteilung und Leistungsbewertung als Hochrisiko ein. Für Arbeitgeber als Betreiber gelten die Pflichten nach der Verschiebung durch den Digital Omnibus ab dem 2. Dezember 2027: menschliche Aufsicht, Protokolle, Information von Betriebsrat und Beschäftigten. Emotionserkennung am Arbeitsplatz ist schon seit Februar 2025 verboten.

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